Informationen zur Mitgliedschaft im FABW

Wer kann Mitglied im FABW werden?

Im FABW sind gemeinnützige Vereine organisiert, in denen Aikido geübt wird, unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit oder Aikido-Stilrichtung. Dazu gehören Vereine des Aikikai Deutschland, Tendo Ryu, Aikido Union, Aiki-Osaka, Iwama Ryu, Shinki Rengo, Aikido Föderation Deutschland und weitere.
Einzelpersonen können nicht aufgenommen werden.

Was nützt die Mitgliedschaft dem einzelnen Verein?

Die Mitgliedschaft im FABW und im Landessportbund bietet für den einzelnen Verein viele Vorteile, beispielsweise finanzielle Förderungen, günstige Versicherung, Übungsleiterausbildung, juristische Beratung und vieles mehr. Ein anderer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist das Netzwerk an Kontakten und Verbindungen, das durch die gemeinsame Struktur im FABW entsteht.

Wie wird mein Verein Mitglied im FABW?

Der Aufnahmeantrag muss vom Vereinsvorstand und ggf. vom Abteilungsleiter unterschrieben werden. Ausserdem brauchen wir eine Kopie der Vereinssatzung und der letzten Gemeinnützigkeitsbestätigung.

Was kostet die Mitgliedschaft im FABW?

Der Jahresbeitrag ist 0,50 Euro pro Vereinsmitglied bzw. Abteilungsmitglied. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Weitere Fragen

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung


Melanie Magin
Georg-Friedrich-Str. 17
76131 Karlsruhe

Telefon 0721 6653040
praesident@aikido-fabw.de